Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
6

"Lizenzfreie" Bilder

Zum Abschluss dieses kurzen Durchgangs soll noch einmal der Urheber eines Bildes im Zentrum der Betrachtung stehen. Nur die Person des Urhebers kann also bestimmen, unter welchen Bedingungen das eigene Bild benutzt werden darf. Eine Lizenzierung dieser Nutzung kann auch kostenlos geschehen.  Auch in Fällen von Public Domain oder Creative Commons gibt es weiterhin Urheber der Bilder, aber diese Lizenzen sind für die Personen, welche die Bilder verwenden, kostenlos.

Wenn von „lizenzfreien“ Bildern die Rede ist, erscheint diese Rede missverständlich, da auch diese Bilder auf Urheber zurückgeführt werden können. In diesen Fällen zahlt die nutzende Person einmal eine Gebühr und kann danach das Bild frei verwenden. Dies ist z. B. bei einem Auftrag für einen Fotografen der Fall: Der Fotograf erstellt die gewünschten Motive und stellt anschließend eine Rechnung. Im Rechnungsbetrag ist auch eine Gebühr einhalten, welche die freie Nutzung der Bilder für den Auftraggeber regelt. Es gibt also keine Lizenzvereinbarung im eigentlichen Sinne, daher bezeichnet man diese Form als „lizenzfrei“ (siehe auch im Abschnitt „kommerzielle Lizenzen“).

Für kostenlose Bilder gibt es mittlerweile zahlreiche Portale im Internet. Jedoch sollte bei diesen Bildsammlungen auch immer wieder in jedem einzelnen Fall beachtet werden, ob und welche Lizenzbedingungen genannt werden.

Wie oben dargelegt, unterliegen Bilder, die Personen zeigen, noch einmal gesonderten Regelungen. Bei Bildern mit abgebildeten Personen zum kostenfreien Download ist doppelte Vorsicht geboten und es sind die Persönlichkeitsrechte mitzubedenken. Rechtlich sicher ist die Verwendung von Bildern, die Personen zeigen, nur dann, wenn die Einwilligung dieser Personen bzw. der rechtliche Hintergrund eindeutig geklärt sind.

Lesetipp: Bilderdatenbanken – Bilder und Fotos zum kostenfreien Download - handysektor

photography-2188818 Gerd Altmann auf Pixabay 

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
Icon Plus - MySpring
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Kapitel
13
Medien und Digitalität
6

"Lizenzfreie" Bilder

Lesezeit:
3 Min.

Zum Abschluss dieses kurzen Durchgangs soll noch einmal der Urheber eines Bildes im Zentrum der Betrachtung stehen. Nur die Person des Urhebers kann also bestimmen, unter welchen Bedingungen das eigene Bild benutzt werden darf. Eine Lizenzierung dieser Nutzung kann auch kostenlos geschehen.  Auch in Fällen von Public Domain oder Creative Commons gibt es weiterhin Urheber der Bilder, aber diese Lizenzen sind für die Personen, welche die Bilder verwenden, kostenlos.

Wenn von „lizenzfreien“ Bildern die Rede ist, erscheint diese Rede missverständlich, da auch diese Bilder auf Urheber zurückgeführt werden können. In diesen Fällen zahlt die nutzende Person einmal eine Gebühr und kann danach das Bild frei verwenden. Dies ist z. B. bei einem Auftrag für einen Fotografen der Fall: Der Fotograf erstellt die gewünschten Motive und stellt anschließend eine Rechnung. Im Rechnungsbetrag ist auch eine Gebühr einhalten, welche die freie Nutzung der Bilder für den Auftraggeber regelt. Es gibt also keine Lizenzvereinbarung im eigentlichen Sinne, daher bezeichnet man diese Form als „lizenzfrei“ (siehe auch im Abschnitt „kommerzielle Lizenzen“).

Für kostenlose Bilder gibt es mittlerweile zahlreiche Portale im Internet. Jedoch sollte bei diesen Bildsammlungen auch immer wieder in jedem einzelnen Fall beachtet werden, ob und welche Lizenzbedingungen genannt werden.

Wie oben dargelegt, unterliegen Bilder, die Personen zeigen, noch einmal gesonderten Regelungen. Bei Bildern mit abgebildeten Personen zum kostenfreien Download ist doppelte Vorsicht geboten und es sind die Persönlichkeitsrechte mitzubedenken. Rechtlich sicher ist die Verwendung von Bildern, die Personen zeigen, nur dann, wenn die Einwilligung dieser Personen bzw. der rechtliche Hintergrund eindeutig geklärt sind.

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photography-2188818 Gerd Altmann auf Pixabay 

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
Icon Plus - MySpring

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