Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
6

Medienrecht

Das Medienrecht regelt den privaten und öffentlichen Umgang mit Veröffentlichungen. Es ist ein vielfältiges Rechtsgebiet, das auf vielen inhaltsspezifischen Rechtsordnungen beruht. Darunter fallen vor allem medienrechtliche Vorschriften, wie Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Urheberrechtsgesetz (UrhG), Kunsturhebergesetz (KunsturhG), Markenrecht (MarkenG), Geschmackmustergesetz (GeschmMG), Telemediengesetz (TMG) etc.

Glühbirne mit Paragraph von Dr. Marta Parulska, CC BY-SA 4.0

Die Gesetze des Medienrechtes gewährleisten freie Meinungsäußerung, schützten das geistige Eigentum sowie sichern die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Die Verstöße gegen das Medienrecht unterliegen dem Strafrecht und ziehen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüche nach sich.

Ein wesentlicher Teil des Medienrechts sind Bildrechte. Ob Fotografie, Zeichnung, Malerei, Design, grafisches Symbol oder Muster: Bilder gelten als visuelle Kommunikationsmittel und als
(Kunst-)Werke, die beim Zuschaustellen und beim Verbreiten juristisch geschützt werden.

Bei der Veröffentlichung von Bildern sind im Medienrecht besonders zu beachten:

· das Recht des Urhebers,

· das Recht am eigenen Bild,

· das Recht auf Bildnutzung im Internet und in Printmedien sowie

· das Recht auf Bildverwendung für Forschung und Lehre.

In der Ära der Digitalisierung wachsen Anspruche an das Medienrecht weitgehend heran. Einerseits die Anonymität und Dateimenge des Internets und andererseits technische Möglichkeiten multimedialer Umgebung geben jeder Person einen breiten, offenen Raum, sich mit Bildern beliebig „bedienen“ zu können. Zu Medienrechtsverletzungen kommt es täglich enorm häufig. Wer wenig Kenntnis über Bildrechte hat, kann einen Rechtsverstoß schnell begehen und folglich mit der Ahndung desselben konfrontiert sein.

 

Quellenangaben
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Kapitel
4
Medien und Digitalität
6

Medienrecht

Lesezeit:
2 Min.

Das Medienrecht regelt den privaten und öffentlichen Umgang mit Veröffentlichungen. Es ist ein vielfältiges Rechtsgebiet, das auf vielen inhaltsspezifischen Rechtsordnungen beruht. Darunter fallen vor allem medienrechtliche Vorschriften, wie Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Urheberrechtsgesetz (UrhG), Kunsturhebergesetz (KunsturhG), Markenrecht (MarkenG), Geschmackmustergesetz (GeschmMG), Telemediengesetz (TMG) etc.

Glühbirne mit Paragraph von Dr. Marta Parulska, CC BY-SA 4.0

Die Gesetze des Medienrechtes gewährleisten freie Meinungsäußerung, schützten das geistige Eigentum sowie sichern die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Die Verstöße gegen das Medienrecht unterliegen dem Strafrecht und ziehen Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüche nach sich.

Ein wesentlicher Teil des Medienrechts sind Bildrechte. Ob Fotografie, Zeichnung, Malerei, Design, grafisches Symbol oder Muster: Bilder gelten als visuelle Kommunikationsmittel und als
(Kunst-)Werke, die beim Zuschaustellen und beim Verbreiten juristisch geschützt werden.

Bei der Veröffentlichung von Bildern sind im Medienrecht besonders zu beachten:

· das Recht des Urhebers,

· das Recht am eigenen Bild,

· das Recht auf Bildnutzung im Internet und in Printmedien sowie

· das Recht auf Bildverwendung für Forschung und Lehre.

In der Ära der Digitalisierung wachsen Anspruche an das Medienrecht weitgehend heran. Einerseits die Anonymität und Dateimenge des Internets und andererseits technische Möglichkeiten multimedialer Umgebung geben jeder Person einen breiten, offenen Raum, sich mit Bildern beliebig „bedienen“ zu können. Zu Medienrechtsverletzungen kommt es täglich enorm häufig. Wer wenig Kenntnis über Bildrechte hat, kann einen Rechtsverstoß schnell begehen und folglich mit der Ahndung desselben konfrontiert sein.

 

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