Bildrechte

21.03.2024
Foto von Dr. Marta Parulska
Vogel auf Kamera, Foto von Dr. Marta Parulska
Bildrechte
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Die Publikation "Bildrechte" möchte einen Überblick zu den Themen Urheberrecht, Bildnachweis und Lizenzen geben.

Bildrechte

"Urheberrechtlich ist jedes Bild geschützt, auch wenn der Name des Urhebers nicht bekannt und das Bild anonym veröffentlicht wird. Letztendlich hat jedes Bild eine Schöpfer:in, da es von jemandem geschaffen wurde. Prinzipiell muss jede andere Person, die kein Urheber ist und das Bild nutzen will, die Nutzungsrechte für das Bild ganz genau prüfen. Die Nutzungsrechte für das Bild werden in der Regel durch den Urheber entweder mit einem Bildnachweis (Copyright) oder mit unterschiedlichen Lizenzen oder mit Public Domain festgelegt. Eine Angabe zum Nutzungsrecht durch den Urheber ist jedoch in Deutschland nicht erforderlich, da der Schutz des Bildes ab seiner Entstehung automatisch gilt." (Ostermann/Parulska/Wieser, Bildrechte, S. 6)

im digitalen Umgang mit Dateien in Form von Texten oder Bildern sind Urheberrechte zu beachten und entsprechende Angaben im Falle der Verwendung zu machen. Die Publikation "Bildrechte" möchte einen Überblick zu den Themen Urheberrecht, Bildnachweis und Lizenzen geben. Die Informationen laden ein, sich mit Hilfe weiterer Quellen kundig zu machen und einen rechtsicheren Umgang mit Bildern zu erlangen.

5.MD-Publikation Bildrechte

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