RECHTLICHES UND LIZENZEN

Immer auf der sicheren Seite

Im Dschungel von Lizenz-, Bild-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten findet man sich nicht leicht zurecht. Mit unserer medien und digitalität-Publikation "Bildrechte", ausgewählten und auf die Thematik ausgerichteten Medien sowie dem nachfolgenden Beratungsbereich bleiben Sie gut informiert und bewegen sich auf sicherem Terrain.

Nutzungs- bzw. Lizenzrechte

Welche Nutzungs- bzw. Lizenzrechte decken die von 5.MD – Medien und Digitalität in der Regel über das Medienportal zur Verfügung gestellten Medien und Geräte ab?

Informationen zu:

·        Allgemeines

·        Datenschutz

·        Berechtigung der Nutzung von Medien mit der Bezeichnung „Premium“

·        Sonderbedingungen für die Nutzung von Online-Medien mit der Bezeichnung „Premium“

·        Nutzungsbedingungen für alle weiteren Medien

·        ‍Ausleihe von Geräten

·        etc.

finden Sie in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie zu dem von 5.MD – Medien und Digitalität mitbetriebenen Medienportal unter https://www.medienzentralen.de/muenchen/agb

Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Gebühren (z. B. für Filmmusik) sind ggf. durch den Entleiher bzw. Veranstalter direkt mit der GEMA abzurechnen.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Menüpunkt GEMA.

FAQ – Antworten auf häufige Fragestellungen zu Filmvorführungen

Informationen zu öffentlichem und nichtgewerblichem Einsatz von Filmen

Der Einsatz von Filmen im Unterricht oder in der Bildungsarbeit wirft oft rechtliche Fragen auf. Z. B. bezüglich der Nutzung von YouTube und Streaming-Diensten im Unterricht. Auch über die Mediatheken der Fernsehsender stehen viele Filme zur Verfügung. Doch wie sieht es mit dem Recht zu deren Nutzung aus?

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die rechtlichen Aspekte verschiedener Portale und Mediatheken geben. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.

Unsere Kollegin Tanja Matok (geb. Köglmeier) von der Medienzentrale Regensburg hat zu diesen Fragen ein ausführliches Informationsblatt erstellt. Die Adaption davon finden Sie hier als Info-PDF.

KFW-Bouquet

Begriffserklärung und Einsatzmöglichkeiten

Was ist das KFW-Bouquet? Eine Liste mit lizenzierbaren Filmen (zumeist Spielfilme) für Einzelvorführungen.

Wird Ihr gewünschter Film in der KFW-Bouquet-Liste geführt, so können wir diesen schnell und unkompliziert für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nichtgewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie die Film-DVD (es ist ein gewisser Bestand vorhanden) bei unser Fachstelle leihen, aus einer (Online-)Videothek beziehen oder selbst besitzen.

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorführerlaubnis.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Nachfolgend alle Infos und Vorlagen auf einen Blick.

-> KFW-Bouquet-Liste

-> Antrag auf Vorführerlaubnis

-> Spielregeln für die Bewerbung

Einzellizenzen

Hilfestellung für spezielle Filmanfragen

Sie möchten einen bestimmten Film einsetzen?

Option 1: Recherchieren Sie als registrierte Nutzer in unserem Medienportal unter www.medienzentralen.de/muenchen, ob der Film auf DVD oder als Download/Stream zur Verfügung steht. Wenn ja, leihen Sie ihn bei uns aus oder laden Sie ihn herunter/streamen ihn. Unsere Medien besitzen das Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung (V+ ). Dieses Recht schließt jedoch eine Open Air-Vorführung der Filme aus.

Option 2: Sie haben den gewünschten Film nicht gefunden. In diesem Fall recherchieren Sie im Rahmen des so genannten KFW-Bouquets in unserer Liste der lizenzierbaren Filme nach dem gewünschten Titel.

Ist er dort vorhanden, können wir ihn für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nichtgewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei uns leihen, aus einer Videothek beziehen oder selbst besitzen. (Der Bezug aus einer Mediathek oder von einem Streamingdienst ist im Einzelfall extra zu klären aber meist nicht zulässig.)

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Filmvorführung.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere weiteren Informationen zum KFW-Bouquet und zur GEMA.

Option 3: Geben Sie uns Ihre Filmanfragen telefonisch oder via E-Mail an medienbstellungen@eomuc.de oder fsmd@eomuc.de durch. Wir bemühen uns um eine Klärung der Lizenzen.

Bildrechte

Bildrechte - Publikation

medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Die im Jahr 2023 veröffentlichte Publikation wurde von Martin Ostermann, Marta Parulska und Claudia Wieser erarbeitet.

Urheber und Nutzer. Wer darf was?

Die Publikation will wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.
Angesichts der Komplexität der Thematik können die Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.

-> Direkt zur Online-Ausgabe der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

-> Zum PDF-Download der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Bildrechte - Lernplattform

Der Lernraum "Bilder rechtssicher verwenden" ist für registrierte Nutzerinnen und Nutzer erreichbar über: Lernraumkatalog | Lernplattform der Erzdiözese München

Urheberrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit fremdem geistigen Eigentum (Urheberrecht)

Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jahrgang 2011, Nr. 7 vom 28. April wird in der Ziffer 69 auf das Urheberrecht verwiesen. Dabei sind auch Websiten von Pfarreien betroffen. Den Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Urheberrecht informieren:

-> Medienliste Urheberrecht 2023

Persönlichkeitsrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten

Informationen zum Katholischen Datenschutzzentrum Bayern (KdöR) finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website Katholisches Datenschutzzentrum Bayern

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Persönlichkeitsrechte informieren:

-> Medienliste Persönlichkeitsrechte 2026

GEMA

Wichtige Informationen zu Musiknutzungen

In Filmen ist meistens Musik enthalten. Dies bedeutet, dass bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik zur Aufführung gelangt. Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen. Für Musiknutzungen im Rahmen des Einsatzes von Medien aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität (welche nicht durch deren AGB abgedeckt sind), des KFW-Bouquets u. a. empfiehlt sich also eine separate Abklärung der rechtlichen Situation in Bezug auf GEMA-Gebühren.

 

1.  Katholische Kirche und GEMA

Lediglich bis Ende 2023 bestand einen Pauschalvertrag der katholischen Kirche – vertreten durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) – mit der GEMA. Bitte beachten Sie folgenden Sachstand für die öffentliche nichtgewerbliche Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde.

Seit 01.01.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden. GEMA Tarif T für Filmvorführungen (Stand 2026) bzw. beachten Sie auch Updates dazu.

Dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist es gelungen, sich mit der GEMA über einen gesamtvertraglichen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife zu verständigen. Dieser Nachlass gilt für alle Veranstaltungen, die in kirchlicher Trägerschaft durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie auf bisheriger Vertragsgrundlage als bereits pauschal vergütet anzusehen waren oder schon bislang melde- ­und/oder gebührenpflichtig waren.

Ergänzende Hinweise

Bitte beachten Sie insbesondere, dass die aktuellen Vereinbarungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der GEMA nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen gelten. Kooperationen mit kommerziellen Partnern sind keinesfalls über die Nachlass-Regelung in Höhe von 20 % abgedeckt, anderweitige Kooperationen sind abzuklären.

Weiterführende Links zur GEMA

-> Welche Formen von Musiknutzung für katholische Institutionen und Gemeinden für GEMA-Anmeldungen relevant sind

-> GEMA Tarif T für Filmvorführungen (Stand 2026) bzw. beachten Sie auch Updates dazu

2. Freistaat Bayern und GEMA (Option zur Musiknutzung im Rahmen von Pauschalverträgen zur Förderung des Ehrenamts)

In einigen Bundesländern – darunter auch im Freistaat Bayern – wurden mit der GEMA Pauschalverträge zur Förderung des Ehrenamts abgeschlossen. Das länderspezifische Abkommen bietet auch kirchlichen Organisationen, Pfarreien und ehrenamtlich getragenen Einrichtungen finanzielle und bürokratische Entlastungen.

Die Pauschalverträge gelten explizit für gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Organisationen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich geprägt ist. Die GEMA-Lizenzkosten werden für bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr und Organisation übernommen. Die Kostenübernahme greift nur bei Veranstaltungen, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie Spenden sind zulässig, sofern keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Die maximale Veranstaltungsfläche darf 500 m² nicht überschreiten.

Es handelt sich nicht um eine pauschale Befreiung von der Meldepflicht von Veranstaltungen mit Musik. Jede Veranstaltung muss vorab über das Online-Portal der GEMA durch die jeweilige Organisation angemeldet werden.

Von der Pauschale ausgeschlossen sind unter anderem reine Konzerte, Theateraufführungen sowie kommerzielle Nutzungen und Dauerbeschallungen ohne Veranstaltungscharakter.

Allgemeine Informationen lassen sich auf der Website der GEMA finden: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtspauschalen

Die Abwicklung des bayerischen Kontingents regelt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS Bayern).

Weiterführende Links zu GEMA und StMAS Bayern:

Bayern übernimmt GEMA-Gebührenehrenamtlicher Vereine

https://www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php

Standardbrief des StMAS

 

Bitte beachten Sie grundsätzlich das Außenwerbeverbot für nichtgewerbliche Filmvorführungen.

 

Bei Fragen zu Filmvorführungen oder GEMA, können Sie sich nach wie vor gerne an unsere Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität wenden. Rechtlich verbindliche Auskünfte oder Preisinformationen können wir Ihnen hierbei leider nicht geben.

Alle GEMA-Infos als PDF.

Stand: 24.07.2026.

Irrtum und Änderungen vorbehalten.

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Während unter Digitalisierung eher die Ausweitung des Einsatzes digitaler Technologien zu verstehen ist, meint Digitalität neue Strukturbedingungen des Handelns in einer von digitalen Prozessen und Anwendungen geprägten Welt. Das Phänomen der Digitalität kann aus ganz unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.

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