RECHTLICHES UND LIZENZEN
Immer auf der sicheren Seite
Im Dschungel von Lizenz-, Bild-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten findet man sich nicht leicht zurecht. Mit unserer medien und digitalität-Publikation "Bildrechte", ausgewählten und auf die Thematik ausgerichteten Medien sowie dem nachfolgenden Beratungsbereich bleiben Sie gut informiert und bewegen sich auf sicherem Terrain.
Wissenswertes zu:
Lizenzrecht
Welche Verwendungs- bzw. Lizenzrechte decken die von 5.MD – Medien und Digitalität über das Medienportal zur Verfügung gestellten Medien ab?
Nicht gewerbliche öffentliche Vorführung
Die Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität (5.MD) stellt für Multiplikatoren/innen im Bereich der kirchlichen Bildungsarbeit (Gemeinde, Erwachsenenbildung, Schule) Medien leihweise und per Internet-Download zur Verfügung. Die von der Fachstelle 5.MD zur Verfügung gestellten Medien werden mit dem Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung weitergegeben (V+Ö-Lizenz). Dieses schließt in der Regel eine Vorführung bei Open-Air-Veranstaltungen aus. 5.MD lizenziert außerdem über das Katholische Filmwerk den Einzeleinsatz von Spielfilmen in der Bildungsarbeit (KFW-Bouquet).
Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Nutzungsbedingungen Verleih
"Die Entleiherin/der Entleiher vereinbart mit dem Verleih der Fachstelle 5.MD die Titel und die Termine für die Ausleihe der Medien (d. h. Auslieferungstag an den Entleiher und Rückgabetag seitens des Entleihers). Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden seitens des Verleihs in der Regel schriftlich bestätigt. Die Regelausleihzeit beträgt 10 Tage. Eine Verlängerung kann nur vor Ablauf der zugesagten Verleihzeitvereinbart werden."
Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Nutzungsbedingungen Download
Die Nutzerin/der Nutzer erhält ein einfaches, nichtausschließliches Nutzungsrecht an den elektronisch bereitgestellten Medien. Die Nutzerin/der Nutzer erhält nicht das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen. Die Berechtigung zum Download wird von 5.MD vergeben. Login-Daten für den passwortgeschützten Download dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Nutzung der Funktion „Medium mit Teilnehmer/innen teilen“
Die Funktion "Medium mit Teilnehmer/innen teilen" ermöglicht es dem Nutzer/der Nutzerin, einen Link zu einem Medium zu erzeugen. Dieser darf vom Nutzer/der Nutzerin kopiert und im Rahmen von Unterricht und außerschulischer Bildungsarbeit an Schüler/Schülerinnen und Teilnehmer/Teilnehmerinnen von Bildungsarbeit weitergegeben werden. Der Link ermöglicht den direkten Live-Zugriff (Streaming) auf dieses Medium, ohne im Medienportal eingeloggt zu sein. Die Gültigkeit des Links ist zeitlich beschränkt und wird im Medienportal angezeigt.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB
Kostenfreie Ausleihe und Gebühren
Das Angebot von 5.MD ist in der Regel für Berechtigte im Gebiet der Erzdiözese München und Freising kostenfrei.
Für die Ausleihe von Geräten werden ggf. Gebühren erhoben.
Wenn kostenpflichtige Geräte vereinbarungsgemäß bereitgestellt wurden, werden die Gebühren fällig, unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich eingesetzt worden sind. Es gelten die jeweils aktuellen Gebührenverzeichnisse.
Leihmedienwerden frei zugeschickt und frei zurück erwartet, d. h. die Fachstelle 5.MDträgt die Kosten für die Auslieferung, der Entleiher für den Rückversand. Die Art des Versands oder der Übergabe werden bei der Buchung vereinbart und sind verbindlich. Änderungen sind unter Umständen möglich, wenn sie zuvor mit dem Verleih abgeklärt wurden.
Abholung und Rückgabe von Geräten gehen grundsätzlich auf Rechnung der Entleiherin/des Entleihers.
Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Gebühren (z. B. für Filmmusik) sind ggf. durch den Entleiher bzw. Veranstalter direkt mit der GEMA abzurechnen.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Menüpunkt GEMA.
Kopierverbot
Das Kopieren der Verleihmedien ist untersagt. Ebenso ist die öffentliche Vorführung von Medien (etwa im Schulunterricht) untersagt, die nur mit dem Recht zur privaten Nutzung geliehen (Videotheken) oder gekauft wurden (Fachhandel). Im Unterschied dazu besitzen alle von der Fachstelle 5.MD verliehenen, weiterverkauften oder elektronisch zur Verfügung gestellten Medien das Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung.
Verpflichtungen des Verleihs und Haftungsausschluss
Die Fachstelle 5.MD berät die Entleiher nach bestem Wissen, sie bearbeitet Bestellungen sorgfältig und zügig, nimmt Bestellungen im Voraus entgegen und bucht bis zu einem Jahr im Voraus.
Die Fachstelle 5.MD liefert geprüfte, technischeinsatzfähige Medien und Geräte aus; sie versendet sie termingerecht oderstellt sie rechtzeitig bereit. Versandzeiten werden nach Erfahrungswerteneingeplant.
Irrtümer der Verleihstelle oder sonstige Fehlerverpflichten die Fachstelle 5.MD zur Richtigstellung der Lieferung oder zur Fehlerkorrektur. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Zusammengefasste Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.
KFW-Bouquet
Begriffserklärung und Einsatzmöglichkeiten
Was ist das KFW-Bouquet? Eine Liste mit lizenzierbaren Filmen (zumeist Spielfilme) für Einzelvorführungen.
Wird Ihr gewünschter Film in der KFW-Bouquet-Liste geführt, so können wir diesen schnell und unkompliziert für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei unser Fachstelle leihen, aus einer (Online-)Videothek beziehen oder selbst besitzen.
Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorführerlaubnis.
Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.
Nachfolgend alle Infos und Vorlagen auf einen Blick.
-> Antrag auf Vorführerlaubnis
-> Spielregeln für die Bewerbung
Einzellizenzen
Hilfestellung für spezifische Filmanfragen
Sie möchten einen Spielfilm einsetzen?
Option 1: Recherchieren Sie in unserem Medienportal unter www.medienzentralen.de, ob der Film auf DVD oder als Download zur Verfügung steht. Wenn ja, leihen Sie ihn bei uns aus oder laden Sie ihn herunter. Unsere Medien besitzen das Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung (V+ ). Dieses Recht schließt jedoch in der Regel eine Open-Air-Vorführung der Filme aus.
Option 2: Sie haben den gewünschten Film nicht gefunden. In diesem Fall recherchieren Sie im Rahmen des so genannten KFW-Bouquets in unserer Liste der lizenzierbaren Filme nach dem gewünschten Titel.
Ist er dort vorhanden, können wir ihn für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei uns leihen, aus einer Videothek beziehen oder selbst besitzen. (Bezug aus einer Mediathek oder von einem Streamingdienst ist im Einzelfall extra zu klären.)
Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Filmvorführung.
Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere weiteren Informationen zum KFW-Bouquet.
Option 3: Geben Sie uns Ihre Filmanfragen telefonisch oder via E-Mail an medienbstellungen@eomuc.de oder fsmd@eomuc.de durch. Wir bemühen uns um eine Klärung der Lizenzen.
Bildrechte
Bildrechte - Publikation
medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"
Die im Jahr 2023 veröffentlichte Publikation wurde von Martin Ostermann, Marta Parulska und Claudia Wieser erarbeitet.
Urheber und Nutzer. Wer darf was?
Die Publikation will wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.
Angesichts der Komplexität der Thematik können die Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.
-> Direkt zur Online-Ausgabe der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"
-> Zum PDF-Download der medien und digitalität-Publikation "Bildrecht"
Bildrechte - Lernplattform
Inhalt zum Lernraum "Bildrechte" erscheint in Kürze
Urheberrechte
Wichtige Hinweise zum Umgang mit fremden geistigen Eigentum (Urheberrecht)
Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jahrgang 2011, Nr. 7 vom 28. April wird in der Ziffer 69 auf das Urheberrecht verwiesen. Dabei sind auch Websiten von Pfarreien betroffen. Den Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link:
-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising
Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Urheberrecht informieren:
Persönlichkeitsrechte
Wichtige Hinweise zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten
Informationen zum Katholischen Datenschutzzentrum Bayern (KdöR) finden Sie unter nachfolgendem Link:
-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising
Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Persönlichkeitsrechte informieren:
GEMA
Rahmenvertrag der Kirchen mit der GEMA
Für Musikprogramme, welche nicht im Rahmen der durch unsere (Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität) Lizenzen abgedeckten Medien stattfinden, empfiehlt sich eine separate Abklärung der rechtlichen Situation in puncto GEMA.
Es besteht einen Rahmenvertrag der Kirchen mit der GEMA: Siehe Link: Tarif WR-G für Kirchen und Gottesdienste (gema.de)
-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising
Interesse an weiteren Themen zur Digitalität?
Während unter Digitalisierung eher die Ausweitung des Einsatzes digitaler Technologien zu verstehen ist, meint Digitalität neue Strukturbedingungen des Handelns in einer von digitalen Prozessen und Anwendungen geprägten Welt. Das Phänomen der Digitalität kann aus ganz unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.