RECHTLICHES UND LIZENZEN

Immer auf der sicheren Seite

Im Dschungel von Lizenz-, Bild-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten findet man sich nicht leicht zurecht. Mit unserer medien und digitalität-Publikation "Bildrechte", ausgewählten und auf die Thematik ausgerichteten Medien sowie dem nachfolgenden Beratungsbereich bleiben Sie gut informiert und bewegen sich auf sicherem Terrain.

Lizenzrecht

FAQ – Antworten auf häufige Fragestellungen zu Filmvorführungen

Informationen zum öffentlichen und nicht-kommerziellen Einsatz von Filmen

Der Einsatz von Filmen im Unterricht oder in der Bildungsarbeit wirft oft rechtliche Fragen auf. Z. B. bezüglich der Nutzung von YouTube und Streaming-Diensten im Unterricht. Auch über die Mediatheken der Fernsehsender stehen viele Filme zur Verfügung. Doch wie sieht es mit dem Recht zu deren Nutzung aus?

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die rechtlichen Aspekte verschiedener Portale und Mediatheken geben. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.

Unsere Kollegin Tanja Köglmeier von der Medienzentrale Regensburg hat zu diesen Fragen ein ausführliches Informationsblatt erstellt. Die Adaption davon finden Sie hier als PDF.

Welche Verwendungs- bzw. Lizenzrechte decken die von 5.MD – Medien und Digitalität über das Medienportal zur Verfügung gestellten Medien ab?

Nicht gewerbliche öffentliche Vorführung

Die Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität (5.MD) stellt für Multiplikatoren/innen im Bereich der kirchlichen Bildungsarbeit (Gemeinde, Erwachsenenbildung, Schule) Medien leihweise und per Internet-Download zur Verfügung. Die von der Fachstelle 5.MD zur Verfügung gestellten Medien werden mit dem Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung weitergegeben (V+Ö-Lizenz). Dieses schließt in der Regel eine Vorführung bei Open-Air-Veranstaltungen aus. 5.MD lizenziert außerdem über das Katholische Filmwerk den Einzeleinsatz von Spielfilmen in der Bildungsarbeit (KFW-Bouquet). 

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Nutzungsbedingungen Verleih

"Die Entleiherin/der Entleiher vereinbart mit dem Verleih der Fachstelle 5.MD die Titel und die Termine für die Ausleihe der Medien (d. h. Auslieferungstag an den Entleiher und Rückgabetag seitens des Entleihers). Diese Vereinbarungen sind verbindlich und werden seitens des Verleihs in der Regel schriftlich bestätigt. Die Regelausleihzeit beträgt 10 Tage. Eine Verlängerung kann nur vor Ablauf der zugesagten Verleihzeitvereinbart werden."

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Nutzungsbedingungen Download

Die Nutzerin/der Nutzer erhält ein einfaches, nichtausschließliches Nutzungsrecht an den elektronisch bereitgestellten Medien. Die Nutzerin/der Nutzer erhält nicht das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen. Die Berechtigung zum Download wird von 5.MD vergeben. Login-Daten für den passwortgeschützten Download dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.

Nutzung der Funktion „Medium mit Teilnehmer/innen teilen“

Die Funktion "Medium mit Teilnehmer/innen teilen" ermöglicht es dem Nutzer/der Nutzerin, einen Link zu einem Medium zu erzeugen. Dieser darf vom Nutzer/der Nutzerin kopiert und im Rahmen von Unterricht und außerschulischer Bildungsarbeit an Schüler/Schülerinnen und Teilnehmer/Teilnehmerinnen von Bildungsarbeit weitergegeben werden. Der Link ermöglicht den direkten Live-Zugriff (Streaming) auf dieses Medium, ohne im Medienportal eingeloggt zu sein. Die Gültigkeit des Links ist zeitlich beschränkt und wird im Medienportal angezeigt.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB

Kostenfreie Ausleihe und Gebühren

Das Angebot von 5.MD ist in der Regel für Berechtigte im Gebiet der Erzdiözese München und Freising kostenfrei. 

Für die Ausleihe von Geräten werden ggf. Gebühren erhoben. 

Wenn kostenpflichtige Geräte vereinbarungsgemäß bereitgestellt wurden, werden die Gebühren fällig, unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich eingesetzt worden sind. Es gelten die jeweils aktuellen Gebührenverzeichnisse. 

Leihmedienwerden frei zugeschickt und frei zurück erwartet, d. h. die Fachstelle 5.MDträgt die Kosten für die Auslieferung, der Entleiher für den Rückversand. Die Art des Versands oder der Übergabe werden bei der Buchung vereinbart und sind verbindlich. Änderungen sind unter Umständen möglich, wenn sie zuvor mit dem Verleih abgeklärt wurden. 

Abholung und Rückgabe von Geräten gehen grundsätzlich auf Rechnung der Entleiherin/des Entleihers. 

Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Gebühren (z. B. für Filmmusik) sind ggf. durch den Entleiher bzw. Veranstalter direkt mit der GEMA abzurechnen.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Menüpunkt GEMA.

Kopierverbot

Das Kopieren der Verleihmedien ist untersagt. Ebenso ist die öffentliche Vorführung von Medien (etwa im Schulunterricht) untersagt, die nur mit dem Recht zur privaten Nutzung geliehen (Videotheken) oder gekauft wurden (Fachhandel). Im Unterschied dazu besitzen alle von der Fachstelle 5.MD verliehenen, weiterverkauften oder elektronisch zur Verfügung gestellten Medien das Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung.

Verpflichtungen des Verleihs und Haftungsausschluss

Die Fachstelle 5.MD berät die Entleiher nach bestem Wissen, sie bearbeitet Bestellungen sorgfältig und zügig, nimmt Bestellungen im Voraus entgegen und bucht bis zu einem Jahr im Voraus.

Die Fachstelle 5.MD liefert geprüfte, technischeinsatzfähige Medien und Geräte aus; sie versendet sie termingerecht oderstellt sie rechtzeitig bereit. Versandzeiten werden nach Erfahrungswerteneingeplant.

Irrtümer der Verleihstelle oder sonstige Fehlerverpflichten die Fachstelle 5.MD zur Richtigstellung der Lieferung oder zur Fehlerkorrektur. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Zusammengefasste Infos entnehmen Sie bitte unseren AGB.

KFW-Bouquet

Begriffserklärung und Einsatzmöglichkeiten

Was ist das KFW-Bouquet? Eine Liste mit lizenzierbaren Filmen (zumeist Spielfilme) für Einzelvorführungen.

Wird Ihr gewünschter Film in der KFW-Bouquet-Liste geführt, so können wir diesen schnell und unkompliziert für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei unser Fachstelle leihen, aus einer (Online-)Videothek beziehen oder selbst besitzen.

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vorführerlaubnis.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Nachfolgend alle Infos und Vorlagen auf einen Blick.

-> KFW-Bouquet-Liste

-> Antrag auf Vorführerlaubnis

-> Spielregeln für die Bewerbung

Einzellizenzen

Hilfestellung für spezifische Filmanfragen

Sie möchten einen Spielfilm einsetzen?

Option 1: Recherchieren Sie in unserem Medienportal unter www.medienzentralen.de, ob der Film auf DVD oder als Download zur Verfügung steht. Wenn ja, leihen Sie ihn bei uns aus oder laden Sie ihn herunter. Unsere Medien besitzen das Recht zur nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung (V+ ). Dieses Recht schließt jedoch in der Regel eine Open-Air-Vorführung der Filme aus.

Option 2: Sie haben den gewünschten Film nicht gefunden. In diesem Fall recherchieren Sie im Rahmen des so genannten KFW-Bouquets in unserer Liste der lizenzierbaren Filme nach dem gewünschten Titel.

Ist er dort vorhanden, können wir ihn für Einzelvorführungen lizenzieren. Diese Lizenz gilt dann für eine einmalige nicht gewerbliche öffentliche Vorführung des Films, unabhängig davon, ob Sie den Film bei uns leihen, aus einer Videothek beziehen oder selbst besitzen. (Bezug aus einer Mediathek oder von einem Streamingdienst ist im Einzelfall extra zu klären.)

Für eine solche Lizenzierung benötigen wir spätestens drei Werktage vor Einsatz des Films einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Filmvorführung.

Die im Rahmen dieser Lizenzform erteilten Lizenzen können für einige Kundengruppen kostenpflichtig sein.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere weiteren Informationen zum KFW-Bouquet und zur GEMA.

Option 3: Geben Sie uns Ihre Filmanfragen telefonisch oder via E-Mail an medienbstellungen@eomuc.de oder fsmd@eomuc.de durch. Wir bemühen uns um eine Klärung der Lizenzen.

Bildrechte

Bildrechte - Publikation

medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Die im Jahr 2023 veröffentlichte Publikation wurde von Martin Ostermann, Marta Parulska und Claudia Wieser erarbeitet.

Urheber und Nutzer. Wer darf was?

Die Publikation will wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.
Angesichts der Komplexität der Thematik können die Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.

-> Direkt zur Online-Ausgabe der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

-> Zum PDF-Download der medien und digitalität-Publikation "Bildrechte"

Bildrechte - Lernplattform

Inhalt zum Lernraum "Bildrechte" erscheint in Kürze

Urheberrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit fremden geistigen Eigentum (Urheberrecht)

Im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising, Jahrgang 2011, Nr. 7 vom 28. April wird in der Ziffer 69 auf das Urheberrecht verwiesen. Dabei sind auch Websiten von Pfarreien betroffen. Den Wortlaut finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Urheberrecht informieren:

-> Medienliste Urheberrecht 2023

Persönlichkeitsrechte

Wichtige Hinweise zum Umgang mit Persönlichkeitsrechten

Informationen zum Katholischen Datenschutzzentrum Bayern (KdöR) finden Sie unter nachfolgendem Link:

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

Medienliste mit Filmen aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität, die zum Thema Persönlichkeitsrechte informieren:

-> Medienliste Persönlichkeitsrecht 2023

GEMA

Rahmenvertrag der Kirchen mit der GEMA (in Verhandlung)

In Filmen ist meistens Musik enthalten. Dies bedeutet, dass bei einer öffentlichen Filmvorführung auch Musik zur Aufführung gelangt. Die Rechte der Musik-Autor:innen werden von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen. Für Musiknutzungen im Rahmen des Einsatzes von Medien aus dem Medienportal der Fachstelle 5.MD - Medien und Digitalität oder des KFW-Bouquets empfiehlt sich also eine separate Abklärung der rechtlichen Situation in Bezug auf GEMA.

Lediglich bis Ende 2023 bestand einen Rahmenvertrag der Kirchen mit der GEMA. Bitte beachten Sie folgenden aktuellen Sachstand für nichtgewerbliche öffentliche Vorführung von Filmen in Kirche und Gemeinde

Ab 01.01.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden. Siehe: GEMA Tarif T für Filmvorführungen

Ob Filmvorführungen in Kirche und Gemeinde in Bezug auf Musikrechte zukünftig wieder kostenfrei sein werden, kann erst verbindlich mitgeteilt werden, falls die GEMA und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) einen neuen Vertrag schließen.

Dem VDD ist es aber zwischenzeitlich gelungen, sich mit der GEMA über einen gesamtvertraglichen Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife zu verständigen. Dieser Nachlass gilt für alle Veranstaltungen, die in kirchlicher Trägerschaft durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie auf bisheriger Vertragsgrundlage als bereits pauschal vergütet anzusehen waren oder schon bislang melde- ­und/ oder gebührenpflichtig waren.

Ergänzende Hinweise:

Bitte beachten Sie insbesondere, dass die aktuellen Vereinbarungen des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der GEMA nur für rein kirchliche/gemeindliche Vorführungen gelten. Kooperationen mit kommerziellen Partnern sind keinesfalls über die Nachlass-Regelung in Höhe von 20 % abgedeckt, anderweitige Kooperationen sind abzuklären.

Bei Fragen zu Filmvorführungen oder GEMA, können Sie sich nach wie vor gerne an uns wenden. Rechtliche Auskünfte oder Preisinformationen können wir Ihnen hierbei leider nicht geben. Besuchen Sie auch gerne die nachfolgend aufgelisteten Webseiten:

Welche Formen von Musiknutzung für katholische Institutionen und Gemeinden für GEMA-Anmeldungen relevant sind

GEMA Tarif T für Filmvorführungen

Musik im Gottesdienst

Tarif WR-G für Kirchen und Gottesdienste (gema.de)

-> Website der GEMA

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising

-> Website des Erzbischöflichen Ordinariats München und Freising zu Urheberrechten im Bereich der Kirchenmusik

Bitte beachten Sie auch das generelle Außenwerbeverbot für Filme unserer Auswertungsstufe.

Interesse an weiteren Themen zur Digitalität?

Während unter Digitalisierung eher die Ausweitung des Einsatzes digitaler Technologien zu verstehen ist, meint Digitalität neue Strukturbedingungen des Handelns in einer von digitalen Prozessen und Anwendungen geprägten Welt. Das Phänomen der Digitalität kann aus ganz unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.

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