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Medien und Digitalität
6

Bildnachweis

Im Urheberrechtsgesetz ist festgelegt, es ist das Recht des Urhebers, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Er kann diese Bezeichnung festlegen.

Bildaufnahme und Paragraphen von Dr. Marta Parulska, CC BY-SA 4.0  

Der Nutzer eines Bildes ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber eines Bildes ausdrücklich anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dies mit dem Urheber anders vereinbart wurde bzw. dieser es für das Bild grundsätzlich anders festgelegt hat.

Wie der Bildnachweis anzugeben ist, hängt auch von den vertraglichen Vorgaben ab. Bei Bildagenturen ist dies in den Nutzungsbedingungen festgelegt. Bei Erwerb von Nutzungsrechten eines Bildes direkt beim Fotografen, sollte dies entsprechend vertraglich vereinbart werden.

Weiter ist zwingend der Bildnachweis anzugeben, wer der Urheber des Bildes ist und wer die Rechte am Bild besitzt. Urheber ist derjenige, der das Bild fotografiert hat. Dies kann ein Fotograf, Fotostudio oder eine Privatperson sein. Rechteinhaber ist derjenige, der das Bild erworben hat, bzw. wenn es von einer Privatperson erstellt wurde, derjenige, dem dies von dieser Person ausdrücklich zur Verwendung überlassen wurde.

 

Quellenangaben
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Kapitel
9
Medien und Digitalität
6

Bildnachweis

Lesezeit:
2 Min.

Im Urheberrechtsgesetz ist festgelegt, es ist das Recht des Urhebers, dass sein Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen wird. Er kann diese Bezeichnung festlegen.

Bildaufnahme und Paragraphen von Dr. Marta Parulska, CC BY-SA 4.0  

Der Nutzer eines Bildes ist grundsätzlich verpflichtet, den Urheber bzw. den Rechteinhaber eines Bildes ausdrücklich anzugeben. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn dies mit dem Urheber anders vereinbart wurde bzw. dieser es für das Bild grundsätzlich anders festgelegt hat.

Wie der Bildnachweis anzugeben ist, hängt auch von den vertraglichen Vorgaben ab. Bei Bildagenturen ist dies in den Nutzungsbedingungen festgelegt. Bei Erwerb von Nutzungsrechten eines Bildes direkt beim Fotografen, sollte dies entsprechend vertraglich vereinbart werden.

Weiter ist zwingend der Bildnachweis anzugeben, wer der Urheber des Bildes ist und wer die Rechte am Bild besitzt. Urheber ist derjenige, der das Bild fotografiert hat. Dies kann ein Fotograf, Fotostudio oder eine Privatperson sein. Rechteinhaber ist derjenige, der das Bild erworben hat, bzw. wenn es von einer Privatperson erstellt wurde, derjenige, dem dies von dieser Person ausdrücklich zur Verwendung überlassen wurde.

 

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