Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
6

Bildrechte

Bilder sind mächtig. Sie wecken sofort unsere Aufmerksamkeit. Sie haben eine kognitive Wirkung und einen ästhetischen Sinn. Mit Bildern erfolgt nonverbale Kommunikation. Sie werden intuitiv wahrgenommen und schaffen eine emotionale Beteiligung. Sie tragen zur optischen Auflockerung bei und sind ein Steuerungsinstrument für unsere Stimmung. Bilder illustrieren und Bilder haben eine Wiedererkennungswert. Sie sind effektvoll und effektiv.

Ein Text soll durch Bilder illustriert, ein Artikel soll als Bild dargestellt und nicht nur mit Worten beschrieben oder eine Situation soll mit Menschen dargestellt werden. Ich suche also Bilder in den Weiten des Internets und werde fündig. Was ist nun zu beachten?

Ein alternativer Fall: Ich habe Bilder angefertigt. Eine Grafik oder ein Foto. Dieses Bild möchte ich nun anderen zur Verfügung stellen. Auf welchen Wegen und unter welchen Bedingungen ist das möglich?

Dies sind zwei von zahlreichen Situationen, in denen Bildrechte zum Tragen kommen: Bei der Suche nach Bildern und der anschließenden Verwendung oder aber bei der Anfertigung und der Bereitstellung dieser Bilder. Einmal sind die Bildrechte des Urhebers bzw. der Urheberin eines Bildes zu beachten, ein anderes Mal möchte eben jener Urheber bzw. die Urheberin die eigenen Rechte bzw. das eigene Bild schützen.

Die nachfolgenden Ausführungen wollen wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.

Angesichts der Komplexität der Thematik können die nachfolgenden Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.

Martin Ostermann, Marta Parulska, Claudia Wieser

Anmerkung zum sprachlichen Gebrauch weiblicher und männlicher Formen

Da in den zitierten Gesetzestexten durchgängig die männliche Form Verwendung findet, werden alle aus diesen Gesetzen entnommenen Begriffe (z. B. Urheber, Nutzer, Lizenzgeber) in der Regel nur in der männlichen Form wiedergegeben, um den rechtlichen Bezug eindeutig erkennbar zu machen. An anderen Stellen werden sowohl männliche als auch weibliche Formen verwendet.

 

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
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Kapitel
1
Medien und Digitalität
6

Bildrechte

Lesezeit:
1 min.

Bilder sind mächtig. Sie wecken sofort unsere Aufmerksamkeit. Sie haben eine kognitive Wirkung und einen ästhetischen Sinn. Mit Bildern erfolgt nonverbale Kommunikation. Sie werden intuitiv wahrgenommen und schaffen eine emotionale Beteiligung. Sie tragen zur optischen Auflockerung bei und sind ein Steuerungsinstrument für unsere Stimmung. Bilder illustrieren und Bilder haben eine Wiedererkennungswert. Sie sind effektvoll und effektiv.

Ein Text soll durch Bilder illustriert, ein Artikel soll als Bild dargestellt und nicht nur mit Worten beschrieben oder eine Situation soll mit Menschen dargestellt werden. Ich suche also Bilder in den Weiten des Internets und werde fündig. Was ist nun zu beachten?

Ein alternativer Fall: Ich habe Bilder angefertigt. Eine Grafik oder ein Foto. Dieses Bild möchte ich nun anderen zur Verfügung stellen. Auf welchen Wegen und unter welchen Bedingungen ist das möglich?

Dies sind zwei von zahlreichen Situationen, in denen Bildrechte zum Tragen kommen: Bei der Suche nach Bildern und der anschließenden Verwendung oder aber bei der Anfertigung und der Bereitstellung dieser Bilder. Einmal sind die Bildrechte des Urhebers bzw. der Urheberin eines Bildes zu beachten, ein anderes Mal möchte eben jener Urheber bzw. die Urheberin die eigenen Rechte bzw. das eigene Bild schützen.

Die nachfolgenden Ausführungen wollen wichtige Begriffe klären und dabei helfen, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Die vorrangige Perspektive betrifft die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.

Angesichts der Komplexität der Thematik können die nachfolgenden Informationen zum Thema Bildrechte nicht als vollständig bezeichnet werden, aber sie sollen eine Hilfe bieten, entscheidende Regeln zu beachten und weitergehende Kenntnisse selbstständig zu erwerben.

Martin Ostermann, Marta Parulska, Claudia Wieser

Anmerkung zum sprachlichen Gebrauch weiblicher und männlicher Formen

Da in den zitierten Gesetzestexten durchgängig die männliche Form Verwendung findet, werden alle aus diesen Gesetzen entnommenen Begriffe (z. B. Urheber, Nutzer, Lizenzgeber) in der Regel nur in der männlichen Form wiedergegeben, um den rechtlichen Bezug eindeutig erkennbar zu machen. An anderen Stellen werden sowohl männliche als auch weibliche Formen verwendet.

 

Quellenangaben
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