Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
6

Bildverwendung - Was darf der Bildnutzer?

Was darf der Bildnutzer?

Bilder sind in unserer Welt allgegenwärtig: Fotos und Grafiken für Werbung oder Fotos in Zeitungen und Magazinen bestimmen nicht nur unsere analoge sondern vor allem auch die digitale Alltagswelt. Auf unzähligen Seiten im Internet finden sich Millionen von Bildern. Diese Bilder kann ich mir durch eine Suchfunktion anzeigen lassen. Aber darf ich diese Bilder einfach kopieren und verwenden? Jedes Bild ist durch eine Person hergestellt und dann verwendet oder zur Verwendung freigegeben worden oder das Bild wurde von Dritten unerlaubt veröffentlicht. Es gibt also bei jedem Bild eine Urheberin bzw. einen Urheber.

Urheberrechtlich ist jedes Bild geschützt, auch wenn der Name des Urhebers nicht bekannt und das Bild anonym veröffentlicht wird. Letztendlich hat jedes Bild eine Schöpfer:in, da es von jemandem geschaffen wurde. Prinzipiell muss jede andere Person, die kein Urheber ist und das Bild nutzen will, die Nutzungsrechte für das Bild ganz genau prüfen. Die Nutzungsrechte für das Bild werden in der Regel durch den Urheber entweder mit einem Bildnachweis (Copyright) oder mit unterschiedlichen Lizenzen oder mit Public Domain festgelegt. Eine Angabe zum Nutzungsrecht durch den Urheber ist jedoch in Deutschland nicht erforderlich, da der Schutz des Bildes ab seiner Entstehung automatisch gilt.

eye-6557505_1920 von Tumisu auf Pixabay

Werden Nutzungsrechte eines Bildes nicht gleich erkenntlich, soll man einen Schritt weiter gehen und unter anderem solche Quellen, wie Impressum, Datenschutzinformationen oder redaktionelle Fußzeile prüfen, um die Nutzungsrechte zu klären. Vor der Bildnutzung ist es notwendig herauszufinden, was erlaubt wird und was eben nicht. Werden Bilder ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt, handelt es sich um einen rechtlichen Verstoß. Erst nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer für das Urheberrecht eines Bildes, nach gegenwärtiger Gesetzeslage also 70 Jahre nach Tod des Urhebers, steht das Bild der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung.

Ohne die Einwilligung des Urhebers darf ich das Bild nicht verwenden. Ich darf es anschauen und mich zum Bild in Wort und Schrift äußern. Sollte das Bild als Beleg für eine eigene Aussage verwendet werden, so handelt es sich um ein Zitat. Doch auch im Zitatrecht gilt es Regelungen zu beachten.

Zuerst sollen daher die verschiedenen Regelungen betrachtet werden, die alle unter dem Begriff der Bildrechte zusammengefasst werden: Urheber-, Lizenz-, Medien-, Zitat, Persönlichkeits- und Markenrecht.

In einem zweiten Schritt steht die Praxis im Mittelpunkt. Um Bilder in rechtlich korrekter Form zu verwenden, muss ich mich mit den Regeln der Anwendung der besprochenen Rechtsgrundlagen auseinandersetzen. Was ist ein korrekter Bildnachweis? Was verbirgt sich hinter den Bezeichnungen „Creative Commons“ und „Public Domain“? Nicht zuletzt muss auch die Frage beantwortet werden, wie auf kommerziellen Wegen Lizenzen für die Verwendung von Bildern erworben werden können.

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
Icon Plus - MySpring
Teilen
Kapitel
2
Medien und Digitalität
6

Bildverwendung - Was darf der Bildnutzer?

Lesezeit:
3 min.
Was darf der Bildnutzer?

Bilder sind in unserer Welt allgegenwärtig: Fotos und Grafiken für Werbung oder Fotos in Zeitungen und Magazinen bestimmen nicht nur unsere analoge sondern vor allem auch die digitale Alltagswelt. Auf unzähligen Seiten im Internet finden sich Millionen von Bildern. Diese Bilder kann ich mir durch eine Suchfunktion anzeigen lassen. Aber darf ich diese Bilder einfach kopieren und verwenden? Jedes Bild ist durch eine Person hergestellt und dann verwendet oder zur Verwendung freigegeben worden oder das Bild wurde von Dritten unerlaubt veröffentlicht. Es gibt also bei jedem Bild eine Urheberin bzw. einen Urheber.

Urheberrechtlich ist jedes Bild geschützt, auch wenn der Name des Urhebers nicht bekannt und das Bild anonym veröffentlicht wird. Letztendlich hat jedes Bild eine Schöpfer:in, da es von jemandem geschaffen wurde. Prinzipiell muss jede andere Person, die kein Urheber ist und das Bild nutzen will, die Nutzungsrechte für das Bild ganz genau prüfen. Die Nutzungsrechte für das Bild werden in der Regel durch den Urheber entweder mit einem Bildnachweis (Copyright) oder mit unterschiedlichen Lizenzen oder mit Public Domain festgelegt. Eine Angabe zum Nutzungsrecht durch den Urheber ist jedoch in Deutschland nicht erforderlich, da der Schutz des Bildes ab seiner Entstehung automatisch gilt.

eye-6557505_1920 von Tumisu auf Pixabay

Werden Nutzungsrechte eines Bildes nicht gleich erkenntlich, soll man einen Schritt weiter gehen und unter anderem solche Quellen, wie Impressum, Datenschutzinformationen oder redaktionelle Fußzeile prüfen, um die Nutzungsrechte zu klären. Vor der Bildnutzung ist es notwendig herauszufinden, was erlaubt wird und was eben nicht. Werden Bilder ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt, handelt es sich um einen rechtlichen Verstoß. Erst nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer für das Urheberrecht eines Bildes, nach gegenwärtiger Gesetzeslage also 70 Jahre nach Tod des Urhebers, steht das Bild der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung.

Ohne die Einwilligung des Urhebers darf ich das Bild nicht verwenden. Ich darf es anschauen und mich zum Bild in Wort und Schrift äußern. Sollte das Bild als Beleg für eine eigene Aussage verwendet werden, so handelt es sich um ein Zitat. Doch auch im Zitatrecht gilt es Regelungen zu beachten.

Zuerst sollen daher die verschiedenen Regelungen betrachtet werden, die alle unter dem Begriff der Bildrechte zusammengefasst werden: Urheber-, Lizenz-, Medien-, Zitat, Persönlichkeits- und Markenrecht.

In einem zweiten Schritt steht die Praxis im Mittelpunkt. Um Bilder in rechtlich korrekter Form zu verwenden, muss ich mich mit den Regeln der Anwendung der besprochenen Rechtsgrundlagen auseinandersetzen. Was ist ein korrekter Bildnachweis? Was verbirgt sich hinter den Bezeichnungen „Creative Commons“ und „Public Domain“? Nicht zuletzt muss auch die Frage beantwortet werden, wie auf kommerziellen Wegen Lizenzen für die Verwendung von Bildern erworben werden können.

Quellenangaben
Hintergrund schwarz - MySpring
Icon Plus - MySpring

Weitere Publikationen