Inhaltsverzeichnis
Medien und Digitalität
6

Public Domain

Public Domain ist ein Rechtswerkzeug, das die Werke, wie Bilder, Musikstücke, Tonaufnahmen, Filme, Texte oder Software, als urheberfreie Gemeinfreiheit bietet. Mit Public Domain verzichtet der Urheber auf alle Rechte am Bild und stellt diese der Allgemeinheit zur freien Verwendung bereit. Unter Public Domain dürfen die Bilder kostenlos und ohne Einschränkungen genutzt werden.

Public Domain wurde von der Creative Commons Organisation im anglo-amerikanischen Rechtsraum entwickelt und schließlich als Public Domain Marke veröffentlicht.

In europäischen Ländern sind die Nutzungsrechte von Public Domain unterschiedlich zulässig. Prinzipiell gibt es keine weltweite Public Domain. In Deutschland ist gesetzlich ein umfassender Urheberrechtverzicht auf ein Bild nicht möglich. Vergleichbar zur Public Domain kann jedoch ein Bild im deutschen Rechtsraum mit dem CC0-Werkzeug gemeinfrei erklärt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Urheberrechtverzicht, sondern um eine bedingungslose Lizenz.

Lesetipp: Public-Domain-Werkzeuge von Creative Commons | bpb.de

free-2751473_1920 von Gerd Altmann auf Pixabay 

Quellenangaben
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Kapitel
11
Medien und Digitalität
6

Public Domain

Lesezeit:
2 Min.

Public Domain ist ein Rechtswerkzeug, das die Werke, wie Bilder, Musikstücke, Tonaufnahmen, Filme, Texte oder Software, als urheberfreie Gemeinfreiheit bietet. Mit Public Domain verzichtet der Urheber auf alle Rechte am Bild und stellt diese der Allgemeinheit zur freien Verwendung bereit. Unter Public Domain dürfen die Bilder kostenlos und ohne Einschränkungen genutzt werden.

Public Domain wurde von der Creative Commons Organisation im anglo-amerikanischen Rechtsraum entwickelt und schließlich als Public Domain Marke veröffentlicht.

In europäischen Ländern sind die Nutzungsrechte von Public Domain unterschiedlich zulässig. Prinzipiell gibt es keine weltweite Public Domain. In Deutschland ist gesetzlich ein umfassender Urheberrechtverzicht auf ein Bild nicht möglich. Vergleichbar zur Public Domain kann jedoch ein Bild im deutschen Rechtsraum mit dem CC0-Werkzeug gemeinfrei erklärt werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Urheberrechtverzicht, sondern um eine bedingungslose Lizenz.

Lesetipp: Public-Domain-Werkzeuge von Creative Commons | bpb.de

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